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Channel: Themen - Psychische Belastungen - SIFABOARD
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Frageboden zur psych. Belastung in einem 100 Personen Unternehmen - Datenschutz?

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Wie soll denn ein Vorgesetzter erfassen (?), wie gestresst und belastet sich seine/ihre Schäfchen fühlen?

Es geht erst mal nicht um die individuelle Beanspruchung, sondern ob bei der Tätigkeit Gefährdungen aufgrund psychischer Belastungen (neutral) vorhanden sind.


Ich wiederhole mich: die Gefährdungsbeurteilung ist zuvorderst Aufgabe des Arbeitgebers.

"Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend." Das gilt auch für die Gefährdung durch psychische Belastungen.


Wenn wir vermeintliche Gefährdungen beurteilen und objektivieren, sollten wir wissen, was denn „Normal“ ist. Selbst das Arbeitsschutzgesetz berücksichtigt (u.a. im § 4 Punkt 3.) diesen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Darin heißt es „bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen“.

Selbst der wichtige § 5 des ArbSchG fokussiert nicht (wie viele glauben) auf die Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. Gefährdungen, sondern die Maßnahmen! Wörtlich heißt es darin:

„Der Arbeitgeber hat …zu ermitteln, welche Maßnahmen …erforderlich sind.“

Die Betonung liegt dabei auf „erforderlich“. Dies schließt demnach ein, dass es Arbeitsbedingungen gibt, welche (ggf. nicht schön und belastend sind, aber dennoch) keine „erforderlichen“ Maßnahmen bedürfen.


Frage:
Seitdem wir die psychischen Belastungen unverblindet „messen“ bzw. erfragen, haben die psychischen Erkrankungen zugenommen?


Leider überlässt der echte Gesetzgeber diese undefinierte „Regelung“ willkürlichen unverbindlichen Empfehlungen unterschiedlicher Herausgeber. Manche Ratgeber erwecken sogar einen quasi seriösen bzw. verbindlichen Eindruck, wie die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie [GDA]. Dieser, durchaus von staatlichen und autonomen „Gesetzgebern“, zusammengeschlossene Bund, besitzt aber keine rechtlich verbindliche, oder demokratische Legitimation.


JS


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